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Shopwache

Verpackungsregister: alle Pflichten nach dem Verpackungsgesetz im Überblick

Stand 15.10.2026 · allgemeine Information, keine Rechtsberatung

Das Verpackungsgesetz (VerpackG) soll dafür sorgen, dass Hersteller und Händler die Entsorgung ihrer Verpackungen mitbezahlen. Für Onlinehändler gibt es vier Pflichten, die zusammengehören.

1. Registrierung

Vor dem ersten Versand im Verpackungsregister LUCID registrieren, mit allen Marken. Einzelheiten unter LUCID-Registrierung.

2. Systembeteiligung

Verpackungen, die typischerweise beim privaten Endverbraucher landen, müssen bei einem dualen System beteiligt sein. Dazu gehören Versandkartons, Füllmaterial und Verkaufsverpackungen. Ob eine Verpackung dazugehört, zeigt der Katalog systembeteiligungspflichtiger Verpackungen der Zentralen Stelle.

3. Datenmeldung

Die Mengen, die Sie dem System melden, melden Sie auch an LUCID. Gemeldet wird in Kilogramm je Material:

  • Glas
  • Papier, Pappe, Karton
  • Eisenmetalle
  • Aluminium
  • Getränkekartonverpackungen
  • sonstige Verbundverpackungen
  • Kunststoffe
  • sonstige Materialien

4. Vollständigkeitserklärung

Wer im Jahr mehr als 80.000 kg Glas, mehr als 50.000 kg Papier, Pappe und Karton oder mehr als 30.000 kg Eisenmetalle, Aluminium, Kunststoffe, Getränkekarton und Verbund zusammen in Verkehr bringt, gibt bis zum 15. Mai des Folgejahres eine Vollständigkeitserklärung ab. Die meisten kleinen Shops liegen weit darunter.

Ob Sie über einer Schwelle liegen, zeigt der kostenlose Verpackungsrechner.

Neue EU-Verpackungsverordnung

Die EU-Verpackungsverordnung (PPWR, Verordnung (EU) 2025/40) bringt schrittweise neue Anforderungen an Verpackungen. Die Registrierung und Mengenmeldung in Deutschland laufen weiter über LUCID. Achten Sie auf Mitteilungen der Zentralen Stelle zu Änderungen.

Häufige Fragen

Muss ich als kleiner Shop wirklich registriert sein?

Ja. Es gibt keine Mindestmenge. Auch wer nur wenige Pakete im Monat verschickt, ist registrierungspflichtig.

Zählt die Verpackung meines Lieferanten?

Für die Verkaufsverpackung ist in der Regel der Hersteller oder Importeur zuständig. Die Versandverpackung, die Sie befüllen, ist Ihre.

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