GPSR-Pflichtangaben im Onlineshop: diese Angaben gehören auf jede Produktseite
Stand 15.10.2026 · allgemeine Information, keine Rechtsberatung
Art. 19 der GPSR legt fest, was in einem Online-Angebot stehen muss. Hier sind die Angaben einzeln erklärt, mit Beispielen und den häufigsten Fehlern.
1. Hersteller
Name, eingetragener Handelsname oder Marke des Herstellers. Eine Marke allein reicht nur zusammen mit Anschrift und Kontakt. Sind Sie selbst Hersteller (Eigenmarke), stehen Ihre eigenen Daten beim Produkt. Das Impressum des Shops ersetzt die Angabe beim Produkt nicht.
2. Postanschrift und elektronische Adresse
Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort und Land des Herstellers sowie eine E-Mail-Adresse oder Website, über die er erreichbar ist.
Beispiel:
Hersteller: Keramikwerk Muster GmbH, Töpferweg 12, 41061 Mönchengladbach, Deutschland, [email protected]
3. Verantwortliche Person in der EU
Sitzt der Hersteller außerhalb der EU, zum Beispiel in China, den USA, der Schweiz oder Großbritannien, braucht es zusätzlich Name, Anschrift und Kontakt einer verantwortlichen Person mit Sitz in der EU. Das ist meist der Importeur oder ein Bevollmächtigter. Mehr dazu im Artikel Verantwortliche Person in der EU.
4. Produktkennung und Bild
Typ, Modell, Artikelnummer, Charge, Seriennummer oder EAN: etwas, womit sich das Produkt eindeutig identifizieren lässt. Dazu mindestens eine Abbildung. Wichtig: Die Kennung muss für Kunden sichtbar sein. Steht sie nur in den Meta-Daten der Seite (JSON-LD), sieht der Kunde sie nicht.
5. Warn- und Sicherheitshinweise
Hinweise, die auf dem Produkt oder in der Anleitung stehen, gehören auch ins Online-Angebot, auf Deutsch. Beispiele: Altersangaben bei Spielzeug, Hinweise zu Hitze, Strom oder Chemikalien. Braucht ein Produkt keine Hinweise, ist ein kurzer Vermerk sinnvoll, damit die Lücke nicht wie ein Versehen wirkt. Tipps zum Formulieren im Artikel Sicherheitshinweise nach GPSR.
Häufige Fehler
- Angaben sind im Shop-Backend gepflegt, das Theme zeigt das Feld aber nicht an
- Angaben werden erst per JavaScript nachgeladen oder stecken in einem leeren Tab
- nur die Marke, keine Anschrift
- Hersteller in China, aber keine verantwortliche Person in der EU
- Sicherheitshinweise nur auf Englisch oder nur als PDF-Datenblatt
- neue Produkte werden ohne Angaben angelegt
Der GPSR-Check zeigt für jede Seite, welche Angabe fehlt und ob sie wirklich auf der Seite erscheint.
Häufige Fragen
Reicht ein Link auf eine Herstellerseite?
Die Angaben sollen im Angebot selbst stehen. Ein zusätzlicher Link schadet nicht, ersetzt die Angaben aber nicht.
Wo auf der Seite müssen die Angaben stehen?
Die GPSR schreibt keinen Ort vor, sie müssen aber klar und sichtbar sein. Üblich sind ein eigener Abschnitt oder Tab „Produktsicherheit“ bzw. „Herstellerangaben“.
Muss ich jede Produktseite einzeln pflegen?
Nein. Die Herstellerangaben sind für alle Produkte einer Marke gleich. Shopwache erzeugt dafür je Marke einen Textbaustein, den Sie überall verwenden können.