GPSR-Verordnung: was die Produktsicherheitsverordnung für Onlinehändler bedeutet
Stand 15.10.2026 · allgemeine Information, keine Rechtsberatung
Die Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit, kurz GPSR (General Product Safety Regulation), regelt, welche Verbraucherprodukte in der EU auf den Markt dürfen und welche Angaben dazu gehören. Für Onlinehändler ist vor allem ein Artikel wichtig: Art. 19 schreibt vor, was in jedem Online-Angebot stehen muss.
Was ist die GPSR?
Die GPSR ist die Verordnung (EU) 2023/988. Sie gilt seit dem 13. Dezember 2024 unmittelbar in allen EU-Staaten und hat die alte Produktsicherheitsrichtlinie 2001/95/EG abgelöst. Deutschland hat sein Produktsicherheitsgesetz Anfang 2026 an die Verordnung angepasst (BGBl. 2026 I Nr. 29).
Die Verordnung gilt für Verbraucherprodukte, für die es keine spezielleren EU-Regeln gibt, und ergänzt solche Regeln dort, wo sie Lücken lassen. Sie betrifft Hersteller, Importeure, Händler und Online-Marktplätze.
Welche Pflichten haben Onlinehändler?
Wer Produkte im Fernabsatz an Verbraucher in der EU anbietet, muss nach Art. 19 GPSR beim Angebot klar und sichtbar angeben:
- Name, eingetragener Handelsname oder Marke des Herstellers sowie Postanschrift und elektronische Adresse
- wenn der Hersteller nicht in der EU sitzt: Name, Postanschrift und elektronische Adresse der verantwortlichen Person in der EU
- Angaben zur Identifizierung des Produkts, darunter eine Abbildung, der Typ und weitere Produktkennungen
- Warn- und Sicherheitsinformationen in einer Sprache, die Verbraucher leicht verstehen (in Deutschland Deutsch)
Dazu kommen allgemeine Händlerpflichten: Sie dürfen keine Produkte verkaufen, von denen Sie wissen oder wissen müssten, dass sie nicht sicher sind, und müssen bei Rückrufen mitwirken.
Warum viele Shops Lücken haben
Bei wenigen Produkten lässt sich alles von Hand prüfen. Bei hunderten Produkten von dutzenden Marken wird es schwierig: Herstelleranschriften fehlen, Themes zeigen Felder nicht an, neue Produkte kommen ohne Angaben dazu. Genau diese Lücken werden in Abmahnungen aufgegriffen.
Mit dem kostenlosen GPSR-Check sehen Sie für bis zu 10 Seiten sofort, welche Angaben fehlen. Shopwache prüft auf Wunsch alle Produkte und meldet sich jede Woche, wenn neue Lücken entstehen.
Was die GPSR nicht verlangt
Die GPSR verlangt keine Registrierung des Händlers und keine eigene Prüfung jedes Produkts im Labor. Die Sicherheitsbewertung ist in erster Linie Sache des Herstellers. Als Händler sorgen Sie dafür, dass die Angaben vorhanden sind und Sie keine erkennbar unsicheren Produkte verkaufen.
Häufige Fragen
Seit wann gilt die GPSR?
Seit dem 13. Dezember 2024. Sie gilt als EU-Verordnung direkt, ohne Umsetzung in deutsches Recht. Deutschland hat sein Produktsicherheitsgesetz Anfang 2026 angepasst.
Gilt die GPSR auch für B2B-Shops?
Die GPSR betrifft Verbraucherprodukte. Auch Produkte, die eigentlich für Gewerbe gedacht sind, können darunter fallen, wenn Verbraucher sie vernünftigerweise nutzen könnten. Im Zweifel fachlich prüfen lassen.
Gilt die GPSR für gebrauchte Waren?
Grundsätzlich ja, mit Ausnahmen etwa für Antiquitäten oder Produkte, die ausdrücklich zur Reparatur verkauft werden.