GPSR beim Dropshipping: Pflichten, wenn Ware direkt vom Lieferanten kommt
Stand 15.10.2026 · allgemeine Information, keine Rechtsberatung
Beim Dropshipping sieht der Händler die Ware oft nie. Die Pflichten nach der GPSR gelten trotzdem, und bei Lieferanten außerhalb der EU sind sie besonders wichtig.
Welche Rolle haben Sie?
Verkaufen Sie Ware, die ein Lieferant in der EU an Ihre Kunden schickt, sind Sie in der Regel Händler. Kommt die Ware direkt aus einem Land außerhalb der EU zu Ihren Kunden, kann es sein, dass niemand in der EU für das Produkt einsteht. Dann dürfen Sie das Produkt nach der Marktüberwachungsverordnung nicht anbieten, bis eine verantwortliche Person in der EU feststeht. Je nach Gestaltung können Sie selbst als Importeur gelten. Das sollten Sie fachlich klären lassen.
Was Sie vom Lieferanten brauchen
- Hersteller mit Postanschrift und E-Mail
- verantwortliche Person in der EU, wenn der Hersteller außerhalb sitzt
- Produktkennung (Modell, Artikelnummer, EAN)
- Warn- und Sicherheitshinweise, am besten die Anleitung als PDF
- Produktbilder
Liefert ein Lieferant diese Angaben nicht, ist das ein Grund, das Produkt nicht zu verkaufen.
Viele Produkte im Blick behalten
Dropshipping-Shops haben oft viele Produkte, die automatisch importiert werden. Neue Produkte kommen dann ohne Angaben in den Shop. Shopwache prüft alle Produktseiten jede Woche und meldet neue Produkte mit Lücken per E-Mail. Aus Anleitungen im PDF schlägt die KI im Tarif Shop Plus die Sicherheitshinweise vor, Sie prüfen und geben frei. Ein erster Eindruck: GPSR-Check.
Verpackung nicht vergessen
Auch beim Dropshipping gibt es Pflichten nach dem Verpackungsgesetz. Wer verpackte Ware an Privatkunden in Deutschland schickt, muss in der Regel bei LUCID registriert sein. Mehr dazu unter LUCID-Registrierung.
Häufige Fragen
Reicht es, die Angaben vom Lieferanten zu kopieren?
Ja, wenn sie vollständig und richtig sind. Prüfen Sie vor allem Anschriften und die verantwortliche Person in der EU.
Muss ich die Sicherheitshinweise übersetzen?
Für Kunden in Deutschland müssen sie auf Deutsch sein. Englische Hinweise allein reichen nicht.